Die Rücksendung eines beschädigten Gerätes ist gemäß Ihrer Vereinbarung zur Nutzung des Gerätes nicht möglich.
Folgende Optionen bieten sich in einem solchen Fall an:
Gerät reparieren lassen
Sie können bei einem Reparaturdienst Ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag einholen und ggf. anschließend die Reparatur durchführen lassen.
Nach erfolgreicher Reparatur kann das Gerät gemäß den Rückgabevorgaben zurückgesendet werden.
Gerät übernehmen
Alternativ können Sie das Gerät über das Übernahmeportal übernehmen und behalten.
Da das Gerät bis zum Vertragsende Eigentum der Leasinggesellschaft bleibt, liegt ein Drittschadensverhältnis vor. Wir empfehlen Ihnen daher zu prüfen, ob Ihre gegebenenfalls vorliegende Privathaftpflichtversicherung den Schaden übernimmt.
Ob eine Kostenübernahme möglich ist, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.
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