Ein beschädigtes Gerät kann gemäß Ihrer Nutzungsvereinbarung nicht zurückgegeben werden.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
Gerät reparieren lassen:
Sie können bei einem Reparaturdienst Ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag einholen und ggf. anschließend die Reparatur durchführen lassen.
Nach erfolgreicher Reparatur können Sie das Gerät gemäß den Rückgabevorgaben zurücksenden
Gerät kaufen:
Alternativ können Sie das Gerät über Ihr dedicom-Konto kaufen und behalten.
Da das Gerät bis zum Vertragsende Eigentum der Leasinggesellschaft bleibt, liegt ein Drittschadensverhältnis vor. Wir empfehlen Ihnen daher zu prüfen, ob Ihre gegebenenfalls vorliegende Privathaftpflichtversicherung den Schaden übernimmt.
Ob eine Kostenübernahme möglich ist, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.
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