Die Rücksendung eines beschädigten Gerätes ist gemäß Ihrer Vereinbarung zur Nutzung des Gerätes nicht möglich.
Folgende Optionen bieten sich in einem solchen Fall an:
1. Einholen eines Kostenvoranschlages bei einem Reparatur-Service Ihrer Wahl, ggf. Veranlassung der Reparatur und anschließende Rücksendung.
2. Übernahme des Gerätes über das Übernahmeportal
Bis zum Vertragsende liegt das Eigentum an dem Gerät bei der Leasinggesellschaft; entsprechend liegt ein Drittschadensverhältnis vor. Wir empfehlen Ihnen daher zu prüfen, ob Ihre gegebenenfalls vorliegende Privathaftpflichtversicherung etwaige Kosten übernimmt. Entscheidend hierfür ist die jeweilige Police Ihres Haftpflichtversicherers.